Nachtragshaushalt 2024
Nicht erst mit diesem Nachtragshaushalt, schon 2019 hat die Regierungskoalition den Zukunftsinvestitionsfonds aufgelegt und in die Zukunft, den sozialen Zusammenhalt und die Sicherheitsarchitektur investiert. Genau das ist auch die Basis des Brandenburg-Paketes welches wir mit dem Nachtragshaushalt 2024 rechtlich absichern. Wir setzen damit den Erfolgskurs des Landes fort, wieder mit einem Dreiklang aus sozialem Ausgleich, Zukunftssicherung und der Stärkung der Krisenfestigkeit des Landes:
- Die Elternbeitragsfreiheit in der Kita wird fortgesetzt, es gibt einen Ausgleich der gestiegenen Sozialausgaben in den Kommunen sowie die Kompensation der erhöhten Energiekosten im ÖPNV. Für die anstehende Krankenhausreform gibt es mehr Personal und die Förderung von Demokratieprojekten im Land wird auf hohem Niveau fortgesetzt. Das ist der soziale Ausgleich.
- Maßnahmen zur Reduzierung der Abhängigkeit von fossilen Energiequellen in den Kommunen, in der Wirtschaft und den Krankenhäusern sowie Maßnahmen zur Aufnahme, Unterbringung, Versorgung, Betreuung und Integration von Geflüchteten stärken die Zukunftsfähigkeit Brandenburgs.
- Dazu kommt mehr Personal für den Verfassungsschutz, ein Waldbrandpräventionszentrum und Maßnahmen zur Modernisierung und zum Ausbau der kritischen Infrastrukturen. Das sichert die Krisenfestigkeit Brandenburgs.
Bei aller Langfristigkeit dieser Entwicklungen, also Demografie, Klimawandel und Digitalisierung ist durch den Angriff Russlands eine Notsituation entstanden, welche das Vorziehen längerfristig geplanter Maßnahmen erfordert hat. Das beherzte Abfedern dieses Schocks hat das Abstürzen der Wirtschaft und eine noch stärkere Spaltung der Gesellschaft verhindert. Das werden wir mit dem Nachtragshaushalt auch 2024 fortsetzen.
Modernisierung des Kommunalrechts
Was lange währt, wird gut! Nach zahlreichen Beratungen und Anhörungen liegt nun der Entwurf für die Novellierung der Kommunalverfassung vor. Mit der Modernisierung des Kommunalrecht endet ein knapp dreijähriger Prozess. Wir bringen die Gesetzesänderung jetzt ins Plenum, damit die geänderte Kommunalverfassung pünktlich zur Kommunalwahl am 9. Juni 2024 in Kraft treten kann. Als Bündnisgrüne haben wir uns u.a. für die Stärkung der kommunalen Gleichstellungbeauftragten oder die Verbesserung der Mitwirkungsrechte von Ortsvorsteher*innen und Ortsbeiräten eingesetzt. Zudem gibt es eine Vielzahl von kleinteiligen Verbesserungen, die unsere Kommunalverfassung bereichern.
Zwei Jahre Angriff auf die Ukraine – für Solidarität und gegen das Vergessen
Der völkerrechtswidrige Angriff von Putins Russland auf die Ukraine jährt sich im Februar bereits zum zweiten Mal. Weiterhin leiden die Menschen unter den Qualen und Schrecken des Krieges – ein Ende ist leider nicht in Sicht. Ermutigend ist das unerschütterliche Streben der ukrainischen Bevölkerung nach Freiheit, Autonomie und Rechtsstaatlichkeit. Am Mittwoch befasst sich der Landtag mit der Lage in der Ukraine und den Unterstützungsmöglichkeiten für geflohenen Ukrainer*innen in Brandenburg. Die Botschaft ist eindeutig: Brandenburg steht solidarisch an der Seite der Ukraine.
Mehr Schutz für Betroffene von häuslicher Gewalt
Die Arbeit hat sich gelohnt. Das Gesetz zur Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ist eine gelungene Abwägung zwischen den Grundrechten und verbessert den Schutz von durch Gewalt bedrohten Frauen in Brandenburg. Das Gesetz verbessert für Frauen den Schutz vor Gewalt, vor allem vor der Gewalt, die vom eigenen Partner ausgeht. Denn es sind vor allem Männer, die gegenüber ihrer Partnerin handgreiflich werden oder erheblichen psychischen Druck ausüben. Es geht uns hier vor allem darum, frühzeitig und schnell auf polizeilichem Wege einschreiten zu können, am besten bevor es zu gewalttätigen Handlungen kommt. Die Maßnahmen sollen dem dringenden und schnellstmöglichen Schutz der von Gewalt betroffenen Person dienen. Und zwar so lange, bis ein zivilrechtlicher Schutz durch gerichtliche Entscheidungen z.B. aufgrund des Gewaltschutzgesetzes erreicht werden kann.