Diese Woche im Landtag …

Portrait Thomas von Gizycki mit Schrift "Diese Woche im Plenum"

Nachtragshaushalt 2024

Nicht erst mit die­sem Nach­trags­haus­halt, schon 2019 hat die Regie­rungs­ko­ali­tion den Zukunfts­in­ves­ti­ti­ons­fonds auf­ge­legt und in die Zukunft, den sozia­len Zusam­men­halt und die Sicher­heits­ar­chi­tek­tur inves­tiert. Genau das ist auch die Basis des Bran­den­burg-Pake­tes wel­ches wir mit dem Nach­trags­haus­halt 2024 recht­lich absi­chern. Wir set­zen damit den Erfolgs­kurs des Lan­des fort, wie­der mit einem Drei­klang aus sozia­lem Aus­gleich, Zukunfts­si­che­rung und der Stär­kung der Kri­sen­fes­tig­keit des Landes:

  • Die Eltern­bei­trags­frei­heit in der Kita wird fort­ge­setzt, es gibt einen Aus­gleich der gestie­ge­nen Sozi­al­aus­ga­ben in den Kom­mu­nen sowie die Kom­pen­sa­tion der erhöh­ten Ener­gie­kos­ten im ÖPNV. Für die anste­hende Kran­ken­haus­re­form gibt es mehr Per­so­nal und die För­de­rung von Demo­kra­tie­pro­jek­ten im Land wird auf hohem Niveau fort­ge­setzt. Das ist der soziale Aus­gleich.
  • Maß­nah­men zur Redu­zie­rung der Abhän­gig­keit von fos­si­len Ener­gie­quel­len in den Kom­mu­nen, in der Wirt­schaft und den Kran­ken­häu­sern sowie Maß­nah­men zur Auf­nahme, Unter­brin­gung, Ver­sor­gung, Betreu­ung und Inte­gra­tion von Geflüch­te­ten stär­ken die Zukunfts­fä­hig­keit Bran­den­burgs.
  • Dazu kommt mehr Per­so­nal für den Ver­fas­sungs­schutz, ein Wald­brand­prä­ven­ti­ons­zen­trum und Maß­nah­men zur Moder­ni­sie­rung und zum Aus­bau der kri­ti­schen Infra­struk­tu­ren. Das sichert die Kri­sen­fes­tig­keit Brandenburgs.

Bei aller Lang­fris­tig­keit die­ser Ent­wick­lun­gen, also Demo­gra­fie, Kli­ma­wan­del und Digi­ta­li­sie­rung ist durch den Angriff Russ­lands eine Not­si­tua­tion ent­stan­den, wel­che das Vor­zie­hen län­ger­fris­tig geplan­ter Maß­nah­men erfor­dert hat. Das beherzte Abfe­dern die­ses Schocks hat das Abstür­zen der Wirt­schaft und eine noch stär­kere Spal­tung der Gesell­schaft ver­hin­dert. Das wer­den wir mit dem Nach­trags­haus­halt auch 2024 fortsetzen.


Modernisierung des Kommunalrechts

Was lange währt, wird gut! Nach zahl­rei­chen Bera­tun­gen und Anhö­run­gen liegt nun der Ent­wurf für die Novel­lie­rung der Kom­mu­nal­ver­fas­sung vor. Mit der Moder­ni­sie­rung des Kom­mu­nal­recht endet ein knapp drei­jäh­ri­ger Pro­zess. Wir brin­gen die Geset­zes­än­de­rung jetzt ins Ple­num, damit die geän­derte Kom­mu­nal­ver­fas­sung pünkt­lich zur Kom­mu­nal­wahl am 9. Juni 2024 in Kraft tre­ten kann. Als Bünd­nis­grüne haben wir uns u.a. für die Stär­kung der kom­mu­na­len Gleich­stel­lung­be­auf­trag­ten oder die Ver­bes­se­rung der Mit­wir­kungs­rechte von Ortsvorsteher*innen und Orts­bei­rä­ten ein­ge­setzt. Zudem gibt es eine Viel­zahl von klein­tei­li­gen Ver­bes­se­run­gen, die unsere Kom­mu­nal­ver­fas­sung bereichern. 


Zwei Jahre Angriff auf die Ukraine – für Solidarität und gegen das Vergessen

Der völ­ker­rechts­wid­rige Angriff von Putins Russ­land auf die Ukraine jährt sich im Februar bereits zum zwei­ten Mal. Wei­ter­hin lei­den die Men­schen unter den Qua­len und Schre­cken des Krie­ges – ein Ende ist lei­der nicht in Sicht. Ermu­ti­gend ist das uner­schüt­ter­li­che Stre­ben der ukrai­ni­schen Bevöl­ke­rung nach Frei­heit, Auto­no­mie und Rechts­staat­lich­keit. Am Mitt­woch befasst sich der Land­tag mit der Lage in der Ukraine und den Unter­stüt­zungs­mög­lich­kei­ten für geflo­he­nen Ukrainer*innen in Bran­den­burg. Die Bot­schaft ist ein­deu­tig: Bran­den­burg steht soli­da­risch an der Seite der Ukraine. 


Mehr Schutz für Betroffene von häuslicher Gewalt

Die Arbeit hat sich gelohnt. Das Gesetz zur Ver­hin­de­rung von Gewalt gegen Frauen und häus­li­cher Gewalt ist eine gelun­gene Abwä­gung zwi­schen den Grund­rech­ten und ver­bes­sert den Schutz von durch Gewalt bedroh­ten Frauen in Bran­den­burg. Das Gesetz ver­bes­sert für Frauen den Schutz vor Gewalt, vor allem vor der Gewalt, die vom eige­nen Part­ner aus­geht. Denn es sind vor allem Män­ner, die gegen­über ihrer Part­ne­rin hand­greif­lich wer­den oder erheb­li­chen psy­chi­schen Druck aus­üben. Es geht uns hier vor allem darum, früh­zei­tig und schnell auf poli­zei­li­chem Wege ein­schrei­ten zu kön­nen, am bes­ten bevor es zu gewalt­tä­ti­gen Hand­lun­gen kommt. Die Maß­nah­men sol­len dem drin­gen­den und schnellst­mög­li­chen Schutz der von Gewalt betrof­fe­nen Per­son die­nen. Und zwar so lange, bis ein zivil­recht­li­cher Schutz durch gericht­li­che Ent­schei­dun­gen z.B. auf­grund des Gewalt­schutz­ge­set­zes erreicht wer­den kann.

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