Heute war ich im Rahmen meiner Sommertour „Familienfreundliches Brandenburg?“ im Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern des Aktionsbündnisses KiTAKOLLAPS. In den Räumlichkeiten der Landesgeschäftsstelle von Der Paritätische Brandenburg e.V. in Potsdam konnte ich mich nicht nur mit Trägern und Leiterinnen von Kindertagesstätten austauschen, sondern auch die Perspektive eines Elternvertreters und der Kinder- und Jugendhilfe mit einbeziehen.
Haushalt und Finanzen
Bündnisgrüne Haushalts- und Finanzpolitik orientiert sich am Leitbild der nachhaltigen Entwicklung – sie ist zukunftssicher und generationengerecht.
Nachhaltig ist eine Haushalts- und Finanzpolitik ausschließlich dann, wenn alle öffentlichen Ausgaben aus den laufenden Einnahmen eines Jahres finanziert werden können – ohne neue Schulden zu machen. Dringend erforderliche Investitionen zum Beispiel in die Bildung, den Klimaschutz oder die Digitalisierung müssen allerdings auch mithilfe neuer Kredite möglich sein. Deshalb haben wir in der Koalition den Zukunftsinvestitionsfonds in Höhe von einer Milliarde Euro beschlossen.
Doch, was zu diesem Zeitpunkt keiner ahnen konnte, ist, dass uns wenige Monate später eine Pandemie dazu zwingen würde, Soforthilfen von bis zu zwei Milliarden Euro zu bewilligen. Was dringend nötig war, um die Folgen der Coronakrise abzufedern, wird uns im Landeshaushalt lange begleiten. Die Konsolidierung des Haushalts nach der Krise darf jedoch nicht auf Kosten der Zukunftsfähigkeit geschehen. Ziel ist es daher, zum einen den Landeshaushalt zu stabilisieren, indem innerhalb der verfügbaren Haushaltsmittel Gelder zugunsten vorrangiger Aufgaben umverteilt werden. Zum anderen müssen Zukunftsinvestitionen zum Beispiel in Klimaschutz und eine nachhaltige Mobilität erfolgen.
Leitlinien bündnisgrüner Haushalts- und Finanzpolitik für Brandenburg sind:
- Überprüfung aller staatlichen Aufgaben auf deren Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit, Qualität und Effizienz der Aufgabenerledigung. Ziel ist es, das strukturelle Defizit des Landes abzubauen.
- Nachhaltige Finanzanlagen: Vermögen des Landes darf nicht in Steueroasen angelegt oder zur Finanzierung von Umweltzerstörung eingesetzt werden.
- Ausrichtung aller Fördermittel und Investitionsausgaben an Nachhaltigkeitskriterien.
- Eine zielgenaue Stärkung und Altschuldenhilfe von finanzschwachen Kommunen und Regionen.