Kommunaler Rettungsschirm

Meine Rede im Ple­num am 25. Februar 2021 zum Antrag Voll­stän­dige Umset­zung des kom­mu­na­len Ret­tungs­schirms Bran­den­burg der Frak­tion BVB/Freie Wähler:

Quelle: rbb

Der kom­plette Redetext:

- Es gilt das gespro­chene Wort!

Anrede

Der im Antrag erwähnte Beschluss DS 7/1403 vom Juni letz­ten Jah­res zum kom­mu­na­len Ret­tungs­schirm begrün­det mit­nich­ten die Ver­pflich­tung, alle Ein­nah­me­aus­fälle der Kom­mu­nen, die im Zusam­men­hang mit den Fol­gen der Corona-Pan­de­mie ste­hen, aus­zu­glei­chen, Herr Dr. Zesch­mann. Wie kom­men Sie eigent­lich auf diese Idee? Die­ser soge­nannte „Ret­tungs­schirm“ hat das Ziel, Kom­mu­nen, die kri­sen­be­dingt in finan­zi­elle Not­la­gen gera­ten sind, gezielt zu unter­stüt­zen. Wie genau das erfol­gen soll, wurde in einer Arbeits­gruppe zwi­schen der Lan­des­re­gie­rung und den kom­mu­na­len Spit­zen­ver­bän­den festgelegt.

Das Land hat sich da bereit erklärt, kom­mu­nale Mehr­aus­ga­ben und Ein­nah­me­aus­fälle im Jahr 2020 durch Nut­zung des Aus­gleichs­fonds und durch eine Pau­schale abzu­fe­dern. Das Land wird außer­dem Min­der­ein­nah­men aus dem kom­mu­na­len Finanz­aus­gleich für die Jahre 2020 bis 2021 teil­weise über­neh­men. 50 Pro­zent der kom­mu­na­len Steu­er­min­der­ein­nah­men in 2020 und 75 Pro­zent in 2021. Das sind also erkenn­bar nicht 100 Pro­zent der kom­mu­na­len Ein­nah­me­aus­fälle, Herr Dr. Zesch­mann. Die Ableh­nung ihres Antrags wäre damit eigent­lich schon begrün­det. Da die Pro­bleme in den betrof­fe­nen Städ­ten und Gemein­den aber offen­kun­dig sind, möchte ich hierzu noch wei­ter ausführen.

Es ist ja unbe­strit­ten viel Geld, wel­ches das Land jetzt in der Pan­de­mie für sei­nen Kom­mu­nen zusätz­lich bereit­stellt. Der Ret­tungs­schirm wurde nach einer inten­si­ven Dis­kus­sion ein­ver­nehm­lich zwi­schen dem Land und den Kom­mu­nen ver­ab­re­det. Es wur­den danach wei­tere 38 Mil­lio­nen Euro zur Erstat­tung von Aus­fäl­len bei den Kita­bei­trä­gen sowie 23 Mil­lio­nen Euro für die Anschaf­fung mobi­ler End­ge­räte zur Ver­fü­gung gestellt. Das sind ein­zelne Bedarfe, die nach­träg­lich erkannt und bedient wur­den. Aber das aus­ge­han­delte Paket wie­der auf­schnü­ren sollte man nicht. Indem man for­dert, andere kom­mu­nale Ein­nah­me­quel­len, als die im Ret­tungs­schirm ver­ein­bar­ten, eben­falls aus­zu­glei­chen, tut man aber genau das. Aber die Pan­de­mie ist noch nicht vor­über. Es wird auch noch wei­tere Ent­wick­lun­gen und sicher auch wei­tere Hil­fen für die Kom­mu­nen geben.

Anrede

Auch wenn ihr Antrag, die aus­ge­fal­le­nen Kur­bei­träge zu erstat­ten, heute von uns abge­lehnt wird, heißt das für uns nicht, dass wir die Städte und Gemein­den mit ihren Pro­ble­men alleine las­sen. Wir wer­den die Ent­wick­lung sehr genau ver­fol­gen und uns die finan­zi­elle Situa­tion der Städte und Gemein­den nach der Pan­de­mie genau anse­hen. Die Schere zwi­schen arm und reich öff­net sich ver­mut­lich auch hier durch Corona wie­der stär­ker. Dem wird dann Rech­nung zu tra­gen sein.

Wir emp­feh­len daher jetzt die Ableh­nung die­ses Antrages.