Nachtragshaushalt 2024

Meine Rede im Ple­num am 24. Januar 2024 zum Gesetz zur Ände­rung des Haus­halts­ge­set­zes 2023/2024:

Quelle: rbb

Der komplette Redetext

- Es gilt das gespro­chene Wort! -

Anrede

Die Koali­tion legt die­sen Nach­trags­haus­halt aus zwei Grün­den vor: Einer­seits, um die Aus­ga­ben im Rah­men des „Bran­den­burg-Pakets“ nach dem Urteil des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­rich­tes recht­lich auf noch soli­dere Füße zu stel­len und ande­rer­seits, um die kata­stro­phale Poli­tik des Bun­des­fi­nanz­mi­nis­ters wenigs­tens etwas abfe­dern zu kön­nen – um also in der Krise mit geziel­ten Maß­nah­men gegen zu steuern.

Eine Poli­tik der knap­pen Kasse, wie sie Herr Lind­ner der­zeit prak­ti­ziert, führt in einer Phase der Krise und des Umbruchs in der wir uns zwei­fel­los befin­den, zu nicht wie­der­gut­zu­ma­chen­den Schä­den an der Volks­wirt­schaft und an unse­rer Demo­kra­tie. Das dür­fen wir nicht zulas­sen und das wer­den wir nicht zulassen.

Die zur Abfe­de­rung der Kos­ten der hohen Infla­tion bis­her schon beschlos­se­nen Kre­dit­er­mäch­ti­gung in Höhe von 800.000.000 Euro für die­ses Jahr wird nicht aus­rei­chen. Mit­tel, die eigent­lich für 2023 geplant waren, kön­nen nach dem Urteil aus Karls­ruhe nicht ein­fach über­tra­gen wer­den. Die Gel­der pla­nen wir mit die­sem Haus­halt also jetzt für die­ses Jahr neu ein. Ins­ge­samt wer­den die Mit­tel des Bran­den­burg-Pake­tes aber um gut 400 Mil­lio­nen EUR gekürzt. Nach Aus­ga­ben von etwa 570 Mil­lio­nen EUR im letz­ten Jahr gehen wir aktu­ell noch von einem Mit­tel­be­darf in Höhe von bis zu 1.060.000.000 Euro aus.

Der Nach­trags­haus­halt hat direkte posi­tive Aus­wir­kun­gen sowohl auf Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, als auch auf Wirt­schaft und Ver­wal­tung. Ziel der für 2024 geplan­ten Maß­nah­men, ist es, die Men­schen mit gerin­gem und mitt­le­rem Ein­kom­men zu Ent­las­ten. Wir sichern außer­dem sozia­ler Ein­rich­tun­gen und unter­stüt­zen die Kom­mu­nen. Die Ände­run­gen am Haus­halts­ge­setz die­nen der Rechts­si­cher­heit und Rechts­klar­heit und stär­ken inso­fern das Ver­trauen der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger sowie der Wirt­schaft in das Kri­sen­ma­nage­ment der Lan­des­po­li­tik und Landesverwaltung.

Was heißt das nun genau für die Men­schen in Bran­den­burg? Wir finan­zie­ren auch in die­sem Jahr die Eltern­bei­trags­frei­heit und ‑bei­trags­be­gren­zung in der Kita, den Aus­gleich gestie­ge­ner Sozi­al­aus­ga­ben der Kom­mu­nen sowie die Kom­pen­sa­tion der erhöh­ten Ener­gie­kos­ten im ÖPNV. 

Dazu kom­men Inves­ti­ti­ons­zu­schüsse zur Redu­zie­rung der Abhän­gig­keit von fos­si­len Ener­gie­quel­len in den Kom­mu­nen, in den Pfleg­ein­rich­tun­gen und den Kran­ken­häu­sern. An die­ser Stelle möchte ich auch dar­auf hin­wei­sen, dass wir die schwie­rige finan­zi­elle Situa­tion der Kli­ni­ken im Land sehr genau im Blick haben. Bran­den­burg wird sich um jeden Stand­ort küm­mern, wir wer­den dafür Sorge tra­gen, dass die medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung in der Flä­che erhal­ten und kein Stand­ort geschlos­sen wer­den muss.

Des Wei­te­ren geht es um Zuschüsse an die Kom­mu­nen zur Auf­nahme, Unter­brin­gung, Ver­sor­gung, Betreu­ung und Inte­gra­tion von Geflüch­te­ten. Sowie um Inves­ti­tio­nen zur Moder­ni­sie­rung kri­ti­scher Infrastruktur.

Die hier vom Land­tag bereit­zu­stel­len­den Mit­tel in Höhe von 1,06 Mrd. Euro sind ein finan­zi­el­ler Rah­men in dem die Lan­des­re­gie­rung sich bewe­gen kann. Dies bedeu­tet nicht, dass alles aus­ge­ge­ben wer­den muss. Der Finanz­aus­schuss wird auch wei­ter­hin jede Maß­nahme aus dem Bran­den­burg-Paket sehr genau auf ihren Not­la­gen­zu­sam­men­hang prü­fen. Grö­ßere Maß­nah­men bedür­fen, wie bis­her auch, der Zustim­mung des Ausschusses.

Kurzum, es wäre ein gro­ßer Feh­ler die­sen Haus­halt nicht auf den Weg zu brin­gen. Ich emp­fehle die Ver­wei­sung in den Finanzausschuss.