Nachhaltige Finanzen – was ist das eigentlich?

Wenn Finanzmarktakteur*innen wie Vermögensverwalter*innen, Ban­ken oder Staa­ten, Nach­hal­tig­keits­aspekte bei ihren Ent­schei­dun­gen berück­sich­ti­gen, spricht man von sus­tainable finance, also nach­hal­ti­gen Finan­zen. Eine erfolg­rei­che Wirt­schaft braucht ein nach­hal­ti­ges und damit zukunfts­fä­hi­ges Finanz­sys­tem. Aktu­ell ist es Her­aus­for­de­rung und Chance zugleich, ein Wirt­schafts­sys­tem zu errich­ten, das mit dem 1,5‑Grad-Ziel des Pari­ser Kli­ma­ab­kom­mens kom­pa­ti­bel und mit den 17 Nach­hal­tig­keits­zie­len der Ver­ein­ten Natio­nen im Ein­klang ist. Unsere Wett­be­werbs­fä­hig­keit und damit unser Wohl­stand las­sen sich nur sichern, wenn wir die wirt­schaft­li­che Trans­for­ma­tion finan­zie­ren, die uns mor­gen eine gute Welt­markt­po­si­tion verspricht.

Finanz­wirt­schaft hat Schlüs­sel­rolle bei wirt­schaft­li­cher Transformation

Mas­sive Inves­ti­tio­nen sind nötig, um Pro­duk­ti­ons­wei­sen und Geschäfts­mo­delle zukunfts­fä­hig zu machen und von den Chan­cen nach­hal­ti­ger Ent­wick­lung zu pro­fi­tie­ren. Der Finanz­wirt­schaft kommt dabei eine Schlüs­sel­rolle zu: Sie muss die nöti­gen Mit­tel für die große Trans­for­ma­tion mobi­li­sie­ren. Sus­tainable Finance zielt dar­auf ab, alle Markt­kräfte zu akti­vie­ren, um vor­han­dene Gel­der umzu­schich­ten – bei einem zugleich belast­ba­ren Risi­ko­ma­nage­ment. Das heu­tige Finanz­sys­tem in Bran­den­burg wird die­sem Anspruch nur unzu­rei­chend gerecht.

EU ent­wi­ckelt ein­heit­li­che Nachhaltigkeitskriterien

Der­zeit gewinnt der Begriff Nach­hal­tig­keit im Finanz­we­sen des Lan­des Bran­den­burg über insti­tu­tio­nelle Inves­to­ren, wie dem Ver­sor­gungs­fonds oder der Inves­ti­ti­ons­bank des Lan­des Bran­den­burg (ILB) an Bedeu­tung. Im Jahr 2020 wur­den bereits 46,5 Pro­zent des Ver­sor­gungs­fonds nach­hal­tig ange­legt. Damit Nach­hal­tig­keits­kri­te­rien im Finanz­sys­tem sys­te­ma­tisch berück­sich­tigt wer­den kön­nen, bedarf es neben sol­chen Leucht­turm­pro­jek­ten jedoch auch Anpas­sun­gen der recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen. Bis­her lag es im Ermes­sen der Anbie­te­rin­nen und Anbie­ter, ent­spre­chende Anla­ge­pro­dukte als nach­hal­tige zu klas­si­fi­zie­ren, nun schafft die EU Abhilfe.

Mit ihrem Taxo­no­mie-Vor­stoß hat die EU jetzt ein­heit­li­che Kri­te­rien für nach­hal­tige Finanz­an­la­gen imple­men­tiert. Anle­ge­rin­nen und Anle­ger wer­den so in die Lage ver­setzt, ihre Inves­ti­tio­nen ver­läss­lich und ohne ein soge­nann­tes „Green­wa­shing“ auf nach­hal­ti­gere Tech­no­lo­gien und Unter­neh­men umzustellen.

Öffent­li­che Finanz­po­li­tik und Nachhaltigkeitskriterien

Öffent­li­che Finanz- und Haus­halts­po­li­tik beein­flusst das Ver­hal­ten und die Ent­schei­dun­gen von Finanz­markt­ak­teu­rin­nen und ‑akteu­ren. Öffent­li­che Aus­ga­ben, Steu­ern, Abga­ben und Sub­ven­tio­nen wir­ken auf pri­vate Inves­ti­tio­nen und damit auch auf das Errei­chen der Nach­hal­tig­keits­ziele ein, indem sie Unter­neh­men klare Ori­en­tie­rungs­punkte für Inves­ti­ti­ons­ent­schei­dun­gen geben. Die Aus­wei­tung der nach­hal­ti­gen Finanz­an­la­gen im Land Bran­den­burg ist drin­gend gebo­ten, da sich das Thema Nach­hal­tig­keit zuneh­mend zu einem zen­tra­len Anla­ge­kri­te­rium und Anlie­gen an den Finanz­märk­ten ent­wi­ckelt. Damit ein Invest­ment gemäß der EU-Taxo­no­mie Ver­ord­nung als geeig­net gilt, muss nach­ge­wie­sen wer­den, dass es einen wesent­li­chen Bei­trag zu einem der sechs Umwelt­ziele (Klima-schutz, Kli­ma­an­pas­sung, Nach­hal­tige Res­sour­cen­nut­zung, Kreis­lauf­wirt-schaf­t/­Ab­fall­ver­mei­dun­g/­Re­cy­cling, Vermeidung/Verminderung von Umwelt­ver­schmut­zung, Schutz der Öko­y­sys­teme) leis­tet, ohne nach­tei­lige Aus­wir­kun­gen auf eines der ande­ren fünf Ziele zu haben.

Kapi­tal­ströme des Lan­des soll­ten bewusst an die Unter­neh­men und Staa­ten gelenkt wer­den, für die ein fai­rer Umgang mit Mensch und Natur selbst­ver­ständ­lich ist. Nur so kann sicher­ge­stellt wer­den, dass volks­wirt­schaft­li­che Kos­ten nicht-nach­hal­ti­ger Anla­gen, wie zum Bei­spiel Umwelt­schä­den, sin­ken. Der­ar­tige Kos­ten müss­ten ins­be­son­dere kom­mende Gene­ra­tio­nen tra­gen, sie sind unter dem Aspekt der Gene­ra­tio­nen­ge­rech­tig­keit also nicht ver­tret­bar. Dafür spricht auch, dass Inves­to­rin­nen und Inves­to­ren zuneh­mend CO2-Risi­ken bilan­zie­ren und so die Nach­hal­tig­keit von Finanz­an­la­gen in ihre Ren­dite-Risiko-Ana­ly­sen mit ein­be­zie­hen. Lang­fris­tig ist auch ein posi­ti­ver Ertrag einer nach­hal­ti­gen Finanz­an­la­ge­stra­te­gie zu erwar­ten, was dem Land Bran­den­burg zu Gute kommt. Es gibt viele Hin­weise dar­auf, dass nach­hal­tig ange­legte Gel­der schon heute bes­sere Ren­di­ten erwirt­schaf­ten. Das trifft bei­spiels­weise auch auf den von Ber­lin auf­ge­leg­ten Nach­hal­tig­keits­in­dex BENEXX zu.

Baden-Würt­tem­berg, Bran­den­burg, Hes­sen und Nord­rhein-West­fa­len legen die Mit­tel ihrer Pen­si­ons­fonds nach mit­ein­an­der abge­stimm­ten nach­hal­ti­gen Kri­te­rien an. Gemein­sam haben sie einen Anbie­ter mit der Ent­wick­lung von zwei nach­hal­ti­gen Akti­en­in­di­zes in und außer­halb der Euro­zone beauf­tragt. Das Pen­si­ons­ver­mö­gen der vier Län­der wird über­wie­gend von der Deut­schen Bun­des­bank pas­siv ver­wal­tet. Die Akti­en­port­fo­lios haben der­zeit ein Gesamt­vo­lu­men von rund 3,6 Mil­li­ar­den Euro.

Was unter­nimmt Bran­den­burg bereits?

In Bran­den­burg konnte der Anteil der nach­hal­ti­gen Anla­gen im Jahr 2020 gegen­über dem Jah­res­ende 2019 um rd. 52,1 Mio. Euro auf rd. 328,5 Mio. Euro gestei­gert wer­den. Dies ent­spricht rd. 46,5 Pro­zent des Son­der­ver­mö­gens Ver­sor­gungs­fonds. Der Blick in andere Bun­des­län­der zeigt, dass die­ser Anteil auf 100 Pro­zent gestei­gert wer­den kann.

Auch die lan­des­ei­gene För­der­bank ILB unter­nimmt bereits einige Akti­vi­tä­ten im Bereich der nach­hal­ti­gen Geld­an­lage. Die ILB berück­sich­tigt bei Kre­dit­ent­schei­dun­gen im ILB-För­der­ge­schäft sowie im Risi­ko­ma­nage­ment die ESG-Kri­te­rien (eco­no­mic, social und gover­nance). Zudem erstellt die Bank gerade eine Über­sicht der Nach­hal­tig­keits­ziele der UN, um trans­pa­rent zu machen, wie das ILB-För­der­ge­schäft dazu bei­trägt, die Ziele im Land Bran­den­burg zu unter­stüt­zen. Wei­ter­hin erar­bei­tet die Bank eine Aus­schluss­liste für die Finan­zie­rungs­ent­schei­dun­gen des eige­nen ILB-För­der­ge­schäfts und des Bereichs Tre­asury gel­ten. 2020 emit­tierte die ILB einen Social Bond. Die ILB schuf damit als dritte deut­sche För­der­bank die Mög­lich­keit für nach­hal­tig ori­en­tierte Inves­to­ren, sich an der Finan­zie­rung von sozia­len Pro­jek­ten zu betei­li­gen. Die Emis­sion diente der Refi­nan­zie­rung von Pro­jek­ten im Miet­woh­nungs­bau und in der Bildungsinfrastruktur.

Das geht uns jedoch nicht weit genug. Was wir for­dern? Mehr dazu in den nächs­ten Wochen.

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