Finanzielle Unterstützung von Kommunen

Wie unter­stützt das Land die Bran­den­bur­ger Städte und Gemein­den sowie Land­kreise in den nächs­ten Jah­ren? Dar­über gebe ich hier einen klei­nen Überblick.

Ent­wick­lung der Kom­mu­na­len Finanzlage

Die Kas­sen­kre­dite der Kom­mu­nen gin­gen in die­sem Jahr gegen­über dem Vor­jah­res­zeit­punkt um wei­tere 128,1 Mio. Euro zurück. Die Ver­rin­ge­rung geht – wie in den Vor­jah­ren – vor­ran­gig auf die drei kreis­freien Städte Bran­den­burg an der Havel, Cott­bus und Frankfurt/Oder zurück. Aber auch der kreis­an­ge­hö­rige Raum konnte erneut einen Rück­gang in Höhe von 16,4 Mio. Euro verzeichnen.

Im Jahr 2021 wie­sen die Gemein­den und Gemein­de­ver­bände des Lan­des Bran­den­burg ins­ge­samt einen Finanz­mit­tel­über­schuss von 357,1 Mio. Euro aus.

Die all­ge­meine Schlüs­sel­masse, das ist der Teil der Steu­er­ein­nah­men, die das Land den Kom­mu­nen über­weist, hat sich in den letz­ten Jah­ren – u. a. auch infolge der stu­fen­wei­sen Erhö­hung der (all­ge­mei­nen) Ver­bund­quote auf 22,43 Pro­zent und der Stär­kungs­be­träge des Kom­mu­na­len Ret­tungs­schirms – auf über 2 Mrd. Euro erhöht. Die Stei­ge­rung im Jahr 2022 gegen­über dem Vor­jahr beträgt mehr als 160,8 Mio. Euro.

Das Land stellt Städ­ten und Gemein­den im Zeit­raum von 2019 bis 2023 außer­dem Mit­tel zur Teil­ent­schul­dung durch Abbau von Kas­sen­kre­di­ten im Gesamt­be­trag von bis zu rd. 250 Mio. Euro zur Ver­fü­gung. In den Jah­ren 2019 bis 2021 sind davon Zuwei­sun­gen in Höhe von rd. 142,4 Mio. Euro erfolgt.

Ange­sichts der aktu­el­len Her­aus­for­de­run­gen und Kri­sen wird der kom­mu­nale Finanz­aus­gleich, mit dem das Land die Kom­mu­nen an den Steu­er­ein­nah­men betei­ligt, bis 2026 weit­ge­hend unver­än­dert fort­ge­schrie­ben. Eini­ges ändert sich aber und die Flücht­lings­fi­nan­zie­rung der Kom­mu­nen für die nächs­ten Jahre wurde neu geregelt.

Kom­mu­na­ler Finanz­aus­gleich – all­ge­meine Schlüsselzuweisungen

Die inves­ti­ven Schlüs­sel­zu­wei­sun­gen wer­den 2025 und 2026 um jeweils 25 Mio. Euro ange­ho­ben. Das Geld soll dabei aus der all­ge­mei­nen Schlüs­sel­masse ent­nom­men wer­den. Damit soll vor dem Hin­ter­grund der aktu­el­len Her­aus­for­de­run­gen die kom­mu­nale Inves­ti­ti­ons­tä­tig­keit unter­stützt und wei­ter gestärkt werden.

Für die Ein­woh­ner­ver­ede­lung des Anteils der Ver­bands­ge­meinde an den Schlüs­sel­zu­wei­sun­gen wird künf­tig die Ein­woh­ner­zahl der Ver­bands­ge­meinde maß­ge­bend sein.

Gemein­den mit einer im Lan­des­ver­gleich erheb­lich unter­durch­schnitt­li­chen Finanz­kraft pro Kopf erhal­ten ab dem nächs­ten Jahr einen Zuschlag zu den Schlüs­sel­zu­wei­sun­gen. Damit sol­len die im Lan­des­ver­gleich finan­zi­ell schwächs­ten Städte und Gemein­den gestärkt wer­den. Das Instru­ment soll das Schlüs­sel­zu­wei­sungs­sys­tem am ‚unte­ren Ende‘ unter­stüt­zen; es aber nicht erset­zen. Diese Schlüs­sel­zu­wei­sun­gen Plus wer­den aus der all­ge­mei­nen Teil­schlüs­sel­masse für Gemein­de­auf­ga­ben des Fol­ge­jah­res finan­ziert. In der Dis­kus­sion ist der­zeit noch ab wel­chen pro-Kopf-Ein­nah­men eine Gemeinde als beson­ders finanz­schwach gilt und wie viel ins­ge­samt umver­teilt wer­den soll.

Flücht­lings­fi­nan­zie­rung

Zur Bewäl­ti­gung der Ener­gie- und Gas­preis­stei­ge­run­gen sowie zur Auf­nahme und Inte­gra­tion geflüch­te­ter Men­schen haben sich Lan­des­re­gie­rung und Kom­mu­nen dar­auf ver­stän­digt, dass von den durch den Bund zusätz­lich bereit­ge­stell­ten Mit­tel ins­ge­samt 52,5 Mio. Euro auf die Land­kreise und kreis­freien Städte ent­fal­len sol­len. Die Land­kreise und kreis­freien Städte erhal­ten im Jahr 2023 somit zusätz­lich zu den bereits für die kos­ten in die­sem Jahr vor­ge­se­he­nen 50,0 Mio. Euro wei­tere 52,5 Mio. Euro. Die Land­kreise erhal­ten davon 79,7 Mio. EUR und die kreis­freien Städte 22,8 Mio. EUR.

Kom­mu­na­ler Ausgleichsfonds

Zum Aus­gleich beson­de­ren Bedarfs wer­den den Gemein­den und Gemein­de­ver­bän­den auch in den kom­men­den Jah­ren Bedarfs­zu­wei­sun­gen zur Ver­fü­gung gestellt. Die Mit­tel sind vor Allem für

  1. Schul­den­dienst­hil­fen wegen Hochverschuldung,
  2. die Sicher­stel­lung der Grund­aus­stat­tung zur Wahr­neh­mung frei­wil­li­ger Selbstverwaltungsaufgaben,
  3. den Aus­gleich beson­de­rer Här­ten in Durch­füh­rung die­ses Geset­zes und des Gemeindefinanzreformgesetzes,
  4. die Unter­stüt­zung bei der Durch­füh­rung unab­weis­ba­rer und unauf­schieb­ba­rer Investitionsmaßnahmen;
  5. die Unter­stüt­zung bei der Verwaltungsmodernisierung,
  6. die Unter­stüt­zung bei der Wahr­neh­mung kom­mu­na­ler Auf­ga­ben im Brand- und Katastrophenschutz,

Die Finanz­mit­tel ste­hen vor­ran­gig zur Sicher­stel­lung eines Min­dest­ma­ßes an frei­wil­li­ger kom­mu­na­ler Selbst­ver­wal­tung der­je­ni­gen Kom­mu­nen zur Ver­fü­gung, die das Min­dest­maß kom­mu­na­ler Selbst­ver­wal­tung – trotz Aus­schöp­fung aller Ein­nah­me­op­tio­nen und spar­sams­ter Wirt­schafts­füh­rung – nicht finan­zie­ren kön­nen oder unver­schul­det in eine finan­zi­elle Not­lage gera­ten sind.

Bran­den­burg-Paket

Die Maß­nah­men des Bran­den­burg-Pakets unter­tei­len sich in sechs Berei­che. Diese sind:

1. Ergän­zende Ent­las­tungs­maß­nah­men für Bürger*innen, ins­be­son­dere Fami­lien mit gerin­gen und mitt­le­ren Ein­kom­men. Dies umfasst ins­be­son­dere die Kita- und Hort­ge­büh­ren. Diese wer­den für Fami­lien mit klei­nen und mitt­le­ren Ein­kom­men deut­lich gesenkt oder ent­fal­len ganz. Zudem umfasst dies die Aus­wei­tung der Wohn­geld­leis­tun­gen. (230 Mio. EUR).

2. Auf­recht­erhal­tung öffent­li­cher Auf­ga­ben, d.h. Wirt­schaft, Bil­dung, Wis­sen­schaft, Kul­tur, Sport, Gesund­heit, Sozia­les (600 Mio. EUR).

3. Redu­zie­rung der Abhän­gig­keit von fos­si­len Ener­gie­quel­len; Trans­for­ma­ti­ons­pro­zesse hin zu einer CO2-armen Pro­duk­ti­ons­weise sowie den Aus­bau der Erneu­er­ba­ren Ener­gien im Umfang von bis zu 400 Mio. Euro. Dies umfasst Maß­nah­men für Kom­mu­nen und Unter­neh­men auf ihrem Weg hin zu mehr Kli­ma­schutz, Ener­gie­ef­fi­zi­enz und ‑unab­hän­gig­keit. Beispiele:

Kom­mu­nale Pro­jekte für Kli­ma­schutz und Ener­gie­ef­fi­zi­enz für öffent­li­che Ver­wal­tun­gen oder soziale Ein­rich­tun­gen – z.B. für Gebäu­de­däm­mung und PV-Anla­gen. Zudem wer­den spe­zi­fisch Kran­ken­häu­ser bei Inves­ti­tio­nen in grüne Ener­gie­ge­win­nung unterstützt.

Kli­ma­neu­trale Wär­me­ver­sor­gung in Kom­mu­nen und Stadt­wer­ken: Wir hel­fen Kom­mu­nen beim Pla­nen und Umset­zen beim Umstieg auf Erneu­er­bare und inno­va­ti­ver Techniken.

Busse mit kli­ma­neu­tra­len Antrieb: För­de­rung für die Ver­kehrs­un­ter­neh­men der Land­kreise. Zusätz­lich zu den kurz­fris­ti­gen Ent­las­tun­gen im Bran­den­burg-Paket für gestie­gene Ener­gie­kos­ten wer­den mit dem neuen Trans­for­ma­ti­ons­pa­ket zusätz­lich 6,5 Mil­lio­nen Euro zur Ver­fü­gung gestellt für eine kli­ma­neu­trale Verkehrsflotte.

4. Auf­nahme, Unter­brin­gung, Ver­sor­gung, Betreu­ung und Inte­gra­tion von Geflüch­te­ten (150 Mio. EUR).

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