Diese Woche im Landtag …

Diese Woche im Plenum

Nachtragshaushalt 2024

Mit dem Nach­trag wer­den die Zuschüsse für das Deutsch­land­ti­cket ver­ste­tigt und künf­tig aus dem regu­lä­ren Haus­halt finan­ziert. Die dafür im nächs­ten Jahr benö­tig­ten 76 Mio. EUR wer­den wir zusätz­lich aus der all­ge­mei­nen Rück­lage ent­neh­men. Für die geplan­ten Ent­las­tun­gen der Men­schen im Land, der Unter­neh­men, des Gesund­heits­we­sens und der Kom­mu­nen wird die Net­to­kre­dit­auf­nahme um 260 Mio. Euro erhöht. Hin­ter­grund ist der deut­li­che Anstieg der Kos­ten für die fos­si­len Ener­gie­trä­ger in den letz­ten Mona­ten. Der Nach­trags­haus­halt sichert direkte Finanz­hil­fen an die Ein­rich­tun­gen und die Eltern­bei­träge für die Kin­der­ta­ges­stät­ten aber auch Inves­ti­tio­nen zum Umbau der Energieversorgung.


Mobilitätsgesetz

Bran­den­burg erhält jetzt als ers­tes Flä­chen­land in Deutsch­land ein Mobi­li­täts­ge­setz. Der Kern des Geset­zes ist die Ver­zah­nung aller Mobi­li­täts­for­men um den Anteil des Umwelt­ver­bun­des zu erhö­hen. Mehr Bran­den­bur­ge­rin­nen und Bran­den­bur­ger erhal­ten ein attrak­ti­ve­res Ange­bot, um auf den ÖPNV und das Fahr­rad umstei­gen zu kön­nen. Erst­mals wird auch der Rad- und Fuß­ver­kehr in einem Gesetz gestärkt. Mit dem Mobi­li­täts­ge­setz erhal­ten ver­kehrs­po­li­ti­sche Ziele Geset­zes­kraft. Um diese zu errei­chen, bekommt Bran­den­burg ein lan­des­wei­tes ÖPNV-Netz mit ange­bots­ori­en­tier­ter Pla­nung, ein lan­des­wei­tes Rad­netz mit einer Lan­des­zu­stän­dig­keit für die Rad­schnell­ver­bin­dun­gen und ein Ende aller offe­ner Neu­bau­pla­nun­gen des Lan­de­stra­ßen­be­darfs­plans.


Achtes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Schulgesetzes

Ziel der Koali­tion ist es, Schu­len mit mul­ti­pro­fes­sio­nel­len Teams, denen soziale, päd­ago­gi­sche und Ver­wal­tungs­fach­kräfte ange­hö­ren, aus­zu­stat­ten. Die dafür nöti­gen recht­li­chen Ergän­zun­gen im Schul­ge­setz wer­den jetzt vor­ge­nom­men. Die Rege­lun­gen für den Distanz­un­ter­richt erfolg­ten bis­her nur auf Ver­ord­nungs­ebene. Dies wird jetzt auch gesetz­lich ver­an­kert. Schu­len kön­nen jetzt auf der Grund­lage eines päd­ago­gi­schen Kon­zep­tes Distanz­un­ter­richt nut­zen, wenn die Vor­aus­set­zun­gen hier­für, ins­be­son­dere die Reife der Schü­le­rin­nen und Schü­ler, vorliegen.

Das Gesetz wird auch die Lehr­kräfte in Kin­der­schutz­fäl­len stär­ken und ent­hält die Ver­pflich­tung zur Zusam­men­ar­beit zwi­schen Schule und Schulsozialarbeit.

Außer­dem schaf­fen wir die gesetz­li­che Grund­lage für ein umfas­sen­des Ver­bot ver­fas­sungs­feind­li­cher Hand­lun­gen in der Schule. Die Schule wird damit in den Stand gesetzt, auf ver­fas­sungs­feind­li­ches Ver­hal­ten end­lich auch effek­tiv reagie­ren zu können.

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