Wir ändern das Schulgesetz!
Unter anderem können Lehrkräfte in Kinderschutzfällen künftig Kindern endlich besser helfen, denn das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz gilt jetzt auch für sie. Lehrkräfte dürfen dann ihre Informationen auch weitergeben. Außerdem wird die Zusammenarbeit der Schule bzw. der Lehrkräfte mit den Trägern der Schulsozialarbeit verpflichtend. Das ist prima, weil Schulsozialarbeit an Schulen oft das Problem hat, überhaupt an Schülerdaten für ihre Arbeit heranzukommen. Der Austausch zwischen beiden Einrichtungen wird so intensiviert, Lehrkräfte und Betreuende erhalten ein umfassenderes Bild der Situation und Kindern kann im Endeffekt effektiver geholfen werden.
Zusätzlicher Schutz über das Kinder- und Jugendgesetz
Der für Schulen ebenso nötige institutionelle Kinderschutz wird gerade zeitgleich im neuen Kinder- und Jugendgesetz verankert. Damit wird es erleichtert Fälle von Gewalt oder Machtmissbrauch gegenüber Kindern in betreuenden Einrichtungen zu erkennen, anzuzeigen und gegen potenzielle Verursacher*innen vorzugehen.