Im Oktober im Landtag: Mehr Kinderschutz

Kind hält Hand eines Erwachsenen

Wir ändern das Schulgesetz! 

Unter ande­rem kön­nen Lehr­kräfte in Kin­der­schutz­fäl­len künf­tig Kin­dern end­lich bes­ser hel­fen, denn das Gesetz zur Koope­ra­tion und Infor­ma­tion im Kin­der­schutz gilt jetzt auch für sie. Lehr­kräfte dür­fen dann ihre Infor­ma­tio­nen auch wei­ter­ge­ben. Außer­dem wird die Zusam­men­ar­beit der Schule bzw. der Lehr­kräfte mit den Trä­gern der Schul­so­zi­al­ar­beit ver­pflich­tend. Das ist prima, weil Schul­so­zi­al­ar­beit an Schu­len oft das Pro­blem hat, über­haupt an Schü­ler­da­ten für ihre Arbeit her­an­zu­kom­men. Der Aus­tausch zwi­schen bei­den Ein­rich­tun­gen wird so inten­si­viert, Lehr­kräfte und Betreu­ende erhal­ten ein umfas­sen­de­res Bild der Situa­tion und Kin­dern kann im End­ef­fekt effek­ti­ver gehol­fen werden. 

Zusätzlicher Schutz über das Kinder- und Jugendgesetz

Der für Schu­len ebenso nötige insti­tu­tio­nelle Kin­der­schutz wird gerade zeit­gleich im neuen Kin­der- und Jugend­ge­setz ver­an­kert. Damit wird es erleich­tert Fälle von Gewalt oder Macht­miss­brauch gegen­über Kin­dern in betreu­en­den Ein­rich­tun­gen zu erken­nen, anzu­zei­gen und gegen poten­zi­elle Verursacher*innen vorzugehen.

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