Initiative „Bumerang“ gegen illegalen Abfall im Wald

Immer wie­der wer­den auch in Ober­ha­vel – vor allem in Wäl­dern in Auto­bahn­nähe – grö­ßere Men­gen Abfall ille­gal abge­la­den. Das grün­ge­führte, bran­den­bur­gi­sche Minis­te­rium für Land­wirt­schaft, Umwelt und Kli­ma­schutz (MLUK) hat nun gemein­sam mit dem Minis­te­rium für Inne­res und Kom­mu­na­les, dem Lan­des­prä­ven­ti­ons­rat, dem Land­kreis­tag sowie dem Städte- und Gemein­de­bund die Initia­tive „Bume­rang“ ins Leben geru­fen. Deren Kern­ele­ment ist die Web­site „Sau­ber“, die Bürger*innen zur umwelt­ver­träg­li­chen Ent­sor­gung unter­schied­lichs­ter Abfälle infor­miert und z. B. dar­über auf­klärt, was man tun kann, wenn man ille­ga­len Abfall fin­det oder einem dubiose Ent­sor­gungs­an­ge­bote auf­fal­len. Die Land­kreise unter­stüt­zen die Initia­tive „Bume­rang“ mit Fly­ern und Plakaten.

Neben der Auf­klä­rung und Infor­ma­tion von Bürger*innen und zum Bei­spiel Bau­her­ren durch pro­jekt­be­zo­gene „Abfall­be­ra­ter/-detek­tive“ steht der Aus­tausch mit den betei­lig­ten Akteur*innen u. a. der unte­ren Abfall­wirt­schafts- sowie Forst­be­hör­den und Ent­sor­gungs­trä­ger im Vor­der­grund, zudem gibt es einen monat­li­chen Erfah­rungs­aus­tausch mit Vertreter*innen der Ber­li­ner Senats­ver­wal­tung für Umwelt. Für das Jahr 2024 legt die Initia­tive den Fokus auf Bau- und Abbruch­ab­fälle und einen inten­si­ve­ren Kon­takt mit Vertreter*innen des Forstbereiches.

Das größte Pro­blem in dem Bereich ist und bleibt jedoch die Straf­ver­fol­gung und ‑ahn­dung. Das MLUK hat bereits 2020 die Buß­gel­der für Ord­nungs­wid­rig­kei­ten im Bereich der Abfall­ent­sor­gung ange­ho­ben, diese betra­gen inzwi­schen bis zu 100.000 €. Laut den Land­krei­sen war die Erhö­hung über­aus sach­dien­lich und ins­be­son­dere die Ver­warn­gel­der seien ein geeig­ne­tes Mit­tel, um die Täter*innen im unmit­tel­ba­ren zeit­li­chen Zusam­men­hang zu sank­tio­nie­ren. Doch dafür müs­sen die Täter*innen erst­mal gefasst wer­den. Des­halb wird aktu­ell eine Video­über­wa­chung an Hot­spots mit regel­mä­ßi­gen und erheb­li­chen Abfall­ab­la­ge­run­gen dis­ku­tiert. Der Grund­stein für ein ent­spre­chen­des Pilot­ver­fah­ren in Bran­den­burg ist in der Novelle des Lan­des­ab­fall- und Boden­schutz­ge­set­zes ange­legt. Am Ende gibt es jedoch ver­mut­lich nicht die eine Maß­nahme, son­dern einen bun­ten Strauß an Maß­nah­men, die dazu bei­tra­gen wer­den, ille­ga­len Abfall einzudämmen.

Artikel kommentieren

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. Weiteres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.