Nordumfliegung Blankenfelde-Mahlow in der Nacht

Meine Rede im Ple­num am 07. Mai 2020 zum Antrag zu BER-Flug­rou­ten in der Nacht der Frak­tion BVB/Freie Wähler:

Quelle: rbb

Der kom­plette Redetext:

- Es gilt das gespro­chene Wort!

Auch wir beken­nen uns dazu, bei der Aus­wahl der Flug­route die Prio­ri­tät dar­auf zu legen, dass mög­lichst wenig Men­schen von unzu­mut­ba­rem Flug­lärm betrof­fen sind. Bei Ihrem Antrag, Herr Steffke, habe ich mich aber gefragt, was genau sie damit errei­chen wol­len. Sie for­dern die Lan­des­re­gie­rung auf, dar­auf hin­zu­wir­ken, dass die Nord­um­flie­gung von Blan­ken­felde-Mahlow in der Nacht nicht vor einer Inbe­trieb­nahme des BER revi­diert wird.

Schaut man sich die Fest­le­gung von Flug­ver­fah­ren beim Bun­des­auf­sichts­amt für Flug­si­che­rung, dem BAF, an, fin­det man fol­gende Infor­ma­tion: „Nach Ein­gang aller ent­schei­dungs­er­heb­li­chen Unter­la­gen und Stel­lung­nah­men erfol­gen die abschlie­ßende Prü­fung der Pla­nung sowie die Nach­voll­zie­hung der Abwä­gung unter Wür­di­gung der Stel­lung­nah­men des UBA und der Flug­lärm­kom­mis­sion.“ Eine Betei­li­gung der Lan­des­re­gie­rung ist da nicht vor­ge­se­hen. Was Sie hier also for­dern, ist nichts ande­res, als dass die Lan­des­re­gie­rung – wie auch immer – poli­tisch Ein­fluss auf Sach­ent­schei­dun­gen einer Bun­des­be­hörde neh­men soll. Ich finde, das ist schon ein star­kes Stück. Natür­lich wis­sen auch wir, dass es sol­che Ein­flüsse auf allen Ebe­nen immer wie­der gibt. Natür­lich wer­den auch wir daran nicht viel ändern, aber wir wer­den zumin­dest immer ver­su­chen, die­sen Ein­fluss zurück­zu­drän­gen. Wir wer­den uns immer und über­all dafür stark machen, dass Sach­ent­schei­dun­gen trans­pa­rent und auf der Basis nach­voll­zieh­ba­rer Fak­ten und nicht auf Grund von poli­ti­schem Ein­fluss erfol­gen. Davon gehe ich auch bei den Ent­schei­dun­gen des BAF zur Ände­rung von Flug­rou­ten am BER aus. Daher wer­den wir die­sen Antrag ablehnen.

Anrede

Die am Minis­te­rium für Infra­struk­tur und Lan­des­pla­nung ange­sie­delte Flug­lärm­kom­mis­sion hat einen Beschluss zum Eil­an­trag des BAF für die Gera­de­aus-Flug­route bei ihrer letz­ten Sit­zung im März mit der Begrün­dung, die ent­spre­chen­den Unter­la­gen seien zu kurz­fris­tig ein­ge­reicht wor­den, ver­tagt. Das OVG hat die Nord­um­flie­gung in der Nacht übri­gens nicht ange­ord­net, son­dern das BAF damit beauf­tragt, die Alter­na­tiv­route der Nord­um­flie­gung noch ein­mal zu prü­fen. Wenn die DFS zum Ergeb­nis kommt, dass die Alter­na­tive 4, also die Nord­um­flie­gung von Blan­ken­felde-Mahlow, die Gesamt­zahl der von unzu­mut­ba­rem Flug­lärm betrof­fe­nen Men­schen am meis­ten redu­ziert, ist das ein gewich­ti­ger Fak­tor. Wenn die BAF nach der erneu­ten Prü­fung jetzt schluss­fol­gert, dass die Gera­de­aus-Flug­route sich doch als „vor­zugs­wür­dig dar­stellt“, fin­den auch wir das sehr erstaun­lich. Erst recht, wenn sogar das BAF keine neuen Fak­ten hat, die diese Ände­rung nahe­le­gen wür­den. Aber für die Fest­le­gung und Ent­schei­dung sol­cher Fra­gen, die in jedem Fall sehr viele Men­schen trifft und benach­tei­ligt, gibt es aus gutem Grund fest­ge­legte Ver­fah­ren. Am Ende kön­nen in unse­rem Rechts­staat die Gerichte ange­ru­fen wer­den, was die Anwoh­ner des BER in der Ver­gan­gen­heit ja auch teil­weise mit Erfolg getan haben.

Die Bewer­tung der Flug­lärm­aus­wir­kun­gen auf die Anwoh­ner der umlie­gen­den Gemein­den bleibt im Übri­gen ein andau­ern­der Pro­zess. Das BAF hat im Rah­men der AG Betriebs­re­ge­lun­gen der Flug­lärm­kom­mis­sion in Aus­sicht gestellt, die Flug­ver­fah­ren nach 2 Flug­plan­pe­ri­oden zu eva­lu­ie­ren. Ände­run­gen der Ver­fah­ren auf der Basis von rea­len Daten sind erst nach die­ser Prüf‑, Test- und Beob­ach­tungs­phase im ers­ten Betriebs­jahr als Sin­gle-Stand­ort des Flug­ha­fens wirk­lich zu beurteilen.

Schaut man sich die mög­li­chen Alter­na­ti­ven an, zeigt sich, dass jede der unter­such­ten Vari­an­ten zu Lärm­be­läs­ti­gun­gen der jewei­li­gen Anwoh­ner führt. Eine Gestal­tung der Abflug­ver­fah­ren ohne Betrof­fene ist, wie ich schon sagte, nicht mög­lich. Sich jetzt hier poli­tisch moti­viert auf die eine Seite zu schla­gen, kann ich wirk­lich nicht emp­feh­len. Die Fest­set­zung der Flug­ver­fah­ren sollte daher im gesetz­lich vor­ge­schrie­be­nen Rah­men durch das zustän­dige BAF erfolgen.