Nachtragshaushalt 2021

Meine Rede im Ple­num am 16. Juni 2021 zum Geset­zes­ent­wurf der Lan­des­re­gie­rung für einen Nach­trags­haus­halt 2021:

Quelle: rbb

Der kom­plette Redetext:

- Es gilt das gespro­chene Wort!

Anrede

Ich fasse noch ein­mal zusam­men, worum es bei die­sem Nach­trags­haus­halt geht: Die Corona-Mit­tel sol­len um 515 Mil­lio­nen Euro ange­ho­ben wer­den. Woher kommt die­ses Geld? Aus dem Spar­schwein der Minis­te­rin unter ihrem Schreib­tisch? Nein, die Deckung erfolgt durch die Neu­auf­nahme von Kre­di­ten auf der Basis der erklär­ten Not­lage im Rah­men der Schul­den­bremse. Soweit, so gut.

Doch, wie ist das Ganze poli­tisch zu bewer­ten? Der Lan­des­rech­nungs­hof merkt an, die Schul­den­bremse ver­biete grund­sätz­lich jede Neu­ver­schul­dung. Aus­nah­men im Falle einer Not­lage seien zwar mög­lich, aber halt nur im Aus­nah­me­fall. Wenn eine Kre­dit­auf­nahme nicht erfor­der­lich sei, dürf­ten neue Schul­den nicht gemacht wer­den. Gründe dafür wären z.B. aus­rei­chend regu­läre Haus­halts­mit­tel oder eine ent­spre­chende Rück­lage. Der Lan­des­rech­nungs­hof sagt also: Wenn das Land Geld auf der „hohen Kante“ habe, dürfe es keine neuen Kre­dite auf­neh­men. Das ist mei­ner Ansicht nach völ­lig richtig.

Anrede

Hat das Land also Geld übrig? Der Lan­des­rech­nungs­hof erkennt im aktu­el­len Jah­res­be­richt an: Die Finanz­po­li­tik des Lan­des steht vor gro­ßen Her­aus­for­de­run­gen. Die Finan­zier­bar­keit des Haus­halts wird zuneh­mend zum Pro­blem. Und wei­ter: Inmit­ten der aktu­el­len Corona-Krise gleicht eine Vor­aus­schau einem Blick in die Glas­ku­gel. Der­zeit kann nie­mand ver­läss­lich vor­her­sa­gen, wie stark sich die Fol­gen der Krise tat­säch­lich auf die Haus­halte des Bun­des und der Län­der aus­wir­ken werden.

Auch hier, denke ich, hat der Rech­nungs­hof wie­der völ­lig recht. Wie stark am Ende die finan­zi­el­len Fol­gen sind, wer­den wir erst im Nach­hin­ein erken­nen kön­nen. Dass es aber auch unter volks­wirt­schaft­li­chen Gesichts­punk­ten rich­tig ist, nicht in der Krise zu spa­ren, steht für uns eben­falls fest. Es wäre daher – bei aller Zustim­mung zur Ein­schät­zung der Lage durch den Lan­des­rech­nungs­hof – haus­halts­po­li­ti­scher Wahn­sinn, jetzt schon die all­ge­meine Rück­lage fast voll­stän­dig in Anspruch zu neh­men. Das würde die „gro­ßen Her­aus­for­de­run­gen“, vor denen das Land unbe­strit­ten steht, noch wei­ter ver­grö­ßern. Zudem liegt auch die Rück­lage nicht ein­fach so im Spar­schwein der Minis­te­rin unter ihrem Schreib­tisch, denn auch sie ist „nur“ eine vor­han­dene Kre­dit­er­mäch­ti­gung. Und es gehört auch zur Wahr­heit, dass wir im lau­fen­den Haus­halt eine Ent­nahme aus der Rück­lage geplant haben, die höher ist, als der Nach­trag, den wir heute hier besprechen.

Anrede

Wir haben zudem nicht nur die Aus­ga­ben, son­dern auch die Ein­nah­men­seite zu beach­ten. Die Ein­nah­men des Lan­des basie­ren ja zu gro­ßen Tei­len auf Steu­er­ein­nah­men, Steu­ern die Unter­neh­men und die Bran­den­bur­ge­rin­nen und Bran­den­bur­ger erwirt­schaf­ten. Die Grund­lage und den Rah­men für eine gute Ent­wick­lung muss das Land geben. Las­sen wir die­sen Rah­men weg­bre­chen, gefähr­den wir auch künf­tige Ein­nah­men und damit auch die Wie­der­her­stel­lung eines aus­ge­gli­che­nen Landeshaushaltes.

Anrede

Heute ist klar, dass wir uns immer noch in einer Not­lage befin­den – sogar in einer dop­pel­ten Not­lage der Pan­de­mie als Natur­ka­ta­stro­phe und der dar­aus fol­gen­den Wirt­schafts­krise. Natür­lich darf eine Not­si­tua­tion nicht als Vor­wand für eine belie­bige Erhö­hung der Ein­nah­men durch Kre­dite ver­stan­den wer­den. Wir dür­fen nicht gegen Haus­halts­grund­sätze ver­sto­ßen und die Rechte kom­men­der Land­tage ein­schrän­ken. Den mah­nen­den Fin­ger des Rech­nungs­ho­fes neh­men wir also sehr ernst. Die Aus­ga­ben aus dem Corona-Ret­tungs­schirm wer­den daher wei­ter von uns im Finanz­aus­schuss auf den Prüf­stand gestellt und müs­sen ab einer gewis­sen Höhe bewil­ligt wer­den. Nach Ende der Krise soll­ten wir die finanz­po­li­ti­schen Fol­gen auf­merk­sam eva­lu­ie­ren. Ebenso sollte aus unse­rer Sicht die tech­nisch beste Aus­ge­stal­tung der von Anfang an umstrit­te­nen spe­zi­el­len Kon­junk­tur­re­gel der Schul­den­bremse hin­ter­fragt werden.

Anrede

Wer hätte gedacht, dass nach Inkraft­tre­ten der Schul­den­bremse direkt ihre Aus­nahme zum Tra­gen kommt. Im Mit­tel­punkt der Debatte um die Schul­den­bremse der Zukunft steht aber nicht die tech­ni­sche Nach­bes­se­rung an den Son­der­re­geln für kon­junk­tu­rel­les und Kri­sen­de­fi­zit. Wich­ti­ger ist die Frage nach dem „rich­ti­gen“ struk­tu­rel­len Defi­zit, das jen­seits der kurz­fris­ti­gen Schwan­kun­gen als die ange­mes­sene Ober­grenze für die öffent­li­che Ver­schul­dung gel­ten soll. In Anbe­tracht der gro­ßen Aus­ga­ben­be­darfe für Kli­ma­schutz, Digi­ta­li­sie­rung, Infra­struk­tur und wei­tere Zukunfts­auf­ga­ben hal­ten wir die heu­tige Schul­den­bremse für eine zu enge Restrik­tion. Sie behin­dert direkt die gene­ra­tio­nen­ge­rechte Finan­zie­rung von öffent­li­chen Inves­ti­tio­nen und bringt auch indi­rekt die Finan­zie­rung von Zukunfts­auf­ga­ben unter Druck, die regu­lär aus lau­fen­den Haus­hal­ten zu finan­zie­ren sind wie zum Bei­spiel Bil­dung, Pflege und Gesund­heit, Inte­gra­tion etc. Die Schul­den­bremse sollte daher refor­miert und um eine Inves­ti­ti­ons­re­gel ergänzt werden.

Die staat­li­chen Nettoinves­ti­tio­nen – also Inves­ti­tio­nen minus Wert­ver­lust durch Ver­schleiß – sind seit 2003 in ganz Deutsch­land nega­tiv. Wir haben in die­ser Zeit also öffent­li­ches Pro­duk­tiv­ka­pi­tal nicht auf‑, son­dern abge­baut. Eine neue bzw. ver­bes­serte Schul­den­bremse muss die Inves­ti­ti­ons­blind­heit der alten Schul­den­bremse kor­ri­gie­ren und damit ihre Gene­ra­tio­nen­ge­rech­tig­keit erhö­hen. Neue Inves­ti­tio­nen, in die Zukunfts­fä­hig­keit des Lan­des und sei­ner Men­schen dür­fen nicht wei­ter blo­ckiert oder zu Las­ten lau­fen­der Aus­ga­ben gehen. Es muss aber auch eine mani­pu­la­ti­ons­feste Lösung gefun­den wer­den, die sach­ge­recht und so ein­fach wie mög­lich ist.

Anrede

Auf­ga­ben, die heute umge­setzt wer­den sol­len und – ganz oder größ­ten­teils – gegen­wär­tige Zwe­cke erfül­len, sol­len auch künf­tig aus den lau­fen­den Ein­nah­men finan­ziert wer­den. Lau­fende Haus­halte sol­len struk­tu­rell aus­ge­gli­chen sein. In die­sem Bereich spricht nichts dage­gen, eine Null­ver­schul­dung als Regel fest­zu­le­gen. Eine refor­mierte Schul­den­bremse sollte aber aus unse­rer Sicht dar­über hin­aus die Finan­zie­rung von bestimm­ten Inves­ti­tio­nen durch hier­für auf­ge­nom­mene Staats­ver­schul­dung ermög­li­chen. So wie wir es im Prin­zip mit dem Zukunfts­in­ves­ti­ti­ons­fonds schon umge­setzt haben. Unter den der­zei­ti­gen Regeln der Schul­den­bremse ist der Fonds nicht möglich.

Anrede

Warum hat Bran­den­burg die Pan­de­mie bis­her finanz­po­li­tisch außer­or­dent­lich gut überstanden?

  • Die Ver­wen­dung der Corona-Schul­den wird par­la­men­ta­risch eng kontrolliert.
  • Mit dem Zukunfts­in­ves­ti­ti­ons­fonds kann das Land nicht nur an heute, son­dern auch an mor­gen denken.
  • Der kom­mu­nale Ret­tungs­schirm sichert die Leis­tungs­fä­hig­keit der Städte und Gemeinden.
  • Und nicht zuletzt haben wir nicht gegen die Krise angespart.

Las­sen sie uns also auch heute bei die­sem erfolg­rei­chen Kurs blei­ben. In die­sem Sinne emp­fehle ich die Zustim­mung zum Nachtragshaushalt.