Nachtragshaushalt und Vermögenssteuer

Meine Rede im Ple­num am 20. Mai 2021 zum Geset­zes­ent­wurf für das Nach­trags­haus­halts­ge­setz 2021 und zum Antrag der Frak­tion Die Linke „Kos­ten der Coro­na­pan­de­mie gerecht ver­tei­len ‑Wie­der­ein­füh­rung der Ver­mö­gen­steuer!“:

Quelle: rbb

Der kom­plette Redetext:

- Es gilt das gespro­chene Wort!

Anrede

Die Idee der Wie­der­ein­füh­rung einer Ver­mö­gen­steuer stößt bei uns grund­sätz­lich auf Zustim­mung. Es ist ohne Frage rich­tig, dass höhere Ver­mö­gen einen grö­ße­ren Bei­trag zum Steu­er­auf­kom­men leis­ten müssen.

Wir stel­len heute fest, dass die Ver­mö­gens­spal­tung in Deutsch­land in den letz­ten Jahr­zehn­ten trotz Wirt­schafts­wachs­tum und trotz unse­res aus­ge­präg­ten Sozi­al­staa­tes nicht abge­nom­men hat. Im Gegen­teil: Die Unter­schiede zwi­schen arm und reich haben in Deutsch­land zuge­nom­men. Nach einer DIW-Stu­die besit­zen die reichs­ten 10% der Bevöl­ke­rung gut 56% des deut­schen Ver­mö­gens. Die ärmere Hälfte besitzt nur 1% des Ver­mö­gens. Dabei ist eine zusätz­li­che Ost-West- Spal­tung auch 30 Jahre nach der Ein­heit zu beob­ach­ten: Das durch­schnitt­li­che Net­to­ver­mö­gen pro Kopf ist im Osten nicht ein­mal halb so hoch wie im Wes­ten. Gerecht ist das wahr­lich nicht. Jeden­falls dann nicht, wenn man die Mei­nung ver­tritt, dass Wohl­stand in einem gewis­sen Ver­hält­nis zur Leis­tung ste­hen soll. Geleis­tet wird in Ost­deutsch­land nicht weni­ger, als im Wes­ten. Also darf auch der Wohl­stand zwi­schen bei­den Tei­len nicht auf Dauer so ungleich ver­teilt sein.

Das immer stär­kere Aus­ein­an­der­drif­ten der ver­füg­ba­ren Haus­halts­ein­kom­men ist eine Ent­wick­lung, die für keine Gesell­schaft gut ist. Für eine offene und demo­kra­ti­sche Gesell­schaft wie unsere ist das aber pures Gift. Demo­kra­tie lebt davon, sich auf Augen­höhe zu begeg­nen, von gleich zu gleich mit­ein­an­der zu reden und zu strei­ten. Wenn Dein Gegen­über aber zehn­mal mehr hat als Du, wird das sehr, sehr schwer. Es besteht daher drin­gen­der Hand­lungs­be­darf. Nicht das „Ob“ ist hier die Frage, son­dern das Wie! Die Ver­mö­gens­steuer wurde ja auch nicht dem Grunde nach vom Ver­fas­sungs­ge­richt unter­sagt, son­dern weil Betriebs‑, Immo­bi­lien- und Pri­vat­ver­mö­gen unter­schied­lich besteu­ert wur­den. Hier einen einer­seits gerech­ten aber ande­rer­seits auch mach­ba­ren und mehr­heits­fä­hi­gen Weg auf­zu­zei­gen, hat bis­lang keine Bun­des­re­gie­rung fer­tig­ge­bracht. Wirk­lich ernst­haft hat es auch keine ver­sucht, das ist schon rich­tig. Die Dis­kus­sion wie wir die zuneh­mende Spal­tung zwi­schen Arm und Reich in unse­rem Land ver­rin­gern kön­nen, ist daher zwin­gend zu füh­ren. Die Ergeb­nisse der AG Ver­mö­gens­be­steue­rung der SPD geben hier durch­aus die rich­ti­gen Hin­weise. Sie for­dern, ein Steu­er­kon­zept für alle Ver­mö­gens­for­men zu erar­bei­ten, dem ein­heit­li­che Ansätze zur Bewer­tung der Ver­mö­gens­ge­gen­stände zugrunde lie­gen. Sie beschrän­ken sich zu recht aber nicht auf die Neu­re­ge­lun­gen zur Ver­mö­gen­steuer son­dern auch auf die Erb­schaft­steuer (Schär­fung als echte Mil­lio­närs­steuer) und auf die Grund­steuer (Option einer „ech­ten“ Boden­wert­steuer). Wäh­rend ein Ein­griff in die Ver­mö­gens­sub­stanz zwar grund­sätz­lich mög­lich, ver­fas­sungs­recht­lich jedoch pro­ble­ma­tisch und daher im Umver­tei­lungs­ef­fekt begrenzt ist, schei­nen mir die Erb­schafts- und die gerade refor­mierte Grund­steuer die inter­es­san­te­ren Optio­nen zur Ver­mö­gens­be­steue­rung zu sein. Mit dem in Bran­den­burg gewähl­ten, wert­ab­hän­gi­gen Grund­steu­er­mo­dell und den damit ver­bun­de­nen Pau­scha­li­sie­run­gen wurde dafür schon eine gute Basis geschaf­fen. Es greift daher unse­rer Mei­nung zu kurz auf Bun­des­ebene nur die Wie­der­ein­füh­rung der Ver­mö­gens­steuer zu for­dern. Mit Grü­ner Regie­rungs­be­tei­li­gung wird es aber zu einer umfas­sen­den Neu­ge­stal­tung der Besteue­rung von Ver­mö­gen in Deutsch­land kom­men und das ist gut so. Die Bran­den­bur­ger Regie­rungs­ko­ali­tion hat dazu keine ein­heit­li­che Posi­tion und wir leh­nen daher den Antrag der LINKEN ab.