Gutachten zum kommunalen Finanzausgleich

Das bran­den­bur­gi­sche Finanz­aus­gleichs­ge­setz (BbgFAG) wird die­ses Jahr über­ar­bei­tet. Gemäß BbgFAG wer­den Gemein­den und Gemein­de­ver­bände am Steu­er­auf­kom­men sowie ande­ren Ein­nah­men des Lan­des zur Ergän­zung ihrer eige­nen Erträge und Ein­zah­lun­gen betei­ligt. Diese Zuwei­sun­gen erfol­gen nach bestimm­ten Schlüs­seln (bspw. Einwohner*innenzahl). Sie sol­len sicher­stel­len, dass unter Berück­sich­ti­gung der kom­mu­na­len Erträge und Ein­zah­lun­gen der Finanz­be­darf von Kom­mu­nen für pflich­tige Auf­ga­ben und ein ange­mes­se­ner Anteil für frei­wil­lige Auf­ga­ben finan­zi­ell gedeckt ist. Ein vom bran­den­bur­gi­schen Minis­te­rium der Finan­zen und für Europa beauf­trag­tes Gut­ach­ten hat die Para­me­ter über­prüft, die dem aktu­el­len kom­mu­na­len Finanz­aus­gleich zugrunde lie­gen. Die zen­tra­len Aus­sa­gen sind diese:

Finan­zi­elle Lage

Gene­rell spielt die Ver­schul­dung bei den bran­den­bur­gi­schen Kom­mu­nen eine unter­ge­ord­nete Rolle. So ist diese im Län­der­ver­gleich zum einen gering aus­ge­prägt und zum ande­ren wird die Gesamt­ver­schul­dung seit 2011 ste­tig abge­baut. Die Gewer­be­steu­er­he­be­sätze der bran­den­bur­gi­schen Kom­mu­nen sind im bun­des­wei­ten Ver­gleich die nied­rigs­ten. Die Einwohner*innenzahlen in den metro­pol­na­hen Städ­ten stei­gen deut­lich, wäh­rend sie in den peri­phe­ren Gemein­den gleich­blei­ben oder sogar leicht absinken.

Emp­feh­lun­gen

Für die Schlüs­sel­zu­wei­sun­gen der Gemein­de­auf­ga­ben ergibt sich aus der Über­prü­fung eine Abfla­chung der Haupt­an­satz­staf­fel. Spe­zi­ell die Einwohner*innenzahlen der grö­ße­ren kreis­an­ge­hö­ri­gen Gemein­den und kreis­freien Städte soll­ten zukünf­tig weni­ger stark ver­edelt wer­den. Damit wird einer­seits der guten Finanz­lage in den kreis­freien Städ­ten und metro­pol­na­hen Mit­tel­zen­tren im Ana­ly­se­zeit­raum ent­spro­chen. Ande­rer­seits ermög­licht dies, die Anker­funk­tio­nen in zen­tra­len Orten gezielt über einen Neben­an­satz zu ver­edeln, anstatt – wie bis­lang prak­ti­ziert – bei­nahe sämt­li­che Finanz­be­darfe der Gemein­den über die sehr pau­schal ver­edelnde Haupt­an­satz­staf­fel zu bestim­men. Der vor­ge­schla­gene Neben­an­satz für die zen­tral­ört­li­chen Funk­tio­nen bezieht sich auf die metro­pol­fer­nen Mit­tel­zen­tren und Oberzentren.

Eine sepa­rate Ver­ede­lung der Ein­woh­ner von Ver­bands­ge­mein­den kann aus finanz­wis­sen­schaft­li­cher Sicht nicht befür­wor­tet wer­den. Indi­zien, die für eine sol­che Ver­ede­lung spre­chen, erhär­te­ten sich nicht. Viel­mehr ist die Ein­woh­ner­ver­ede­lung nicht anders zu behan­deln ist als bei in Ämtern orga­ni­sier­ten Gemeinden.

Es wird ein Demo­gra­fie-Neben­an­satz emp­foh­len. Ist die Bevöl­ke­rung einer Gemeinde im vor­an­ge­gan­ge­nen Fünf-Jah­res-Zeit­raum rück­läu­fig gewe­sen, so wird die Dif­fe­renz in Form fik­ti­ver Ein­woh­ner auf den Haupt­an­satz ange­rech­net. Ein Neben­an­satz zur Dünn­be­sied­lung bzw. für Flä­che wurde aus­führ­lich durch die Gut­ach­ter geprüft, wurde jedoch nicht empi­risch bestätigt.

Für Land­kreise wird vor­ge­schla­gen, den bis­her auf der Land­kreis­ebene gel­ten­den Demo­gra­fie­fak­tor eben­falls durch einen Demo­gra­fie-Neben­an­satz nach dem Vor­bild der Gemein­de­auf­ga­ben zu erset­zen: Ist die Bevöl­ke­rung einer Gemeinde im vor­ver­gan­ge­nen Fünf-Jah­res-Zeit­raum rück­läu­fig gewe­sen, so wird die Dif­fe­renz zu 100,0 % in Form fik­ti­ver Ein­woh­ner auf den Haupt­an­satz ange­rech­net. Je ange­fan­ge­nem Qua­drat­ki­lo­me­ter Gebiets­flä­che eines Land­krei­ses soll­ten außer­dem 11,37 Ein­woh­ner der Ein­woh­ner­zahl (statt wie bis­her 10 Ein­woh­ner) hin­zu­ge­rech­net werden.

Es wird emp­foh­len, eine Umschich­tung finan­zi­el­ler Mit­tel vom Sozi­al­las­ten­aus­gleich in den Jugend­hil­felas­ten­aus­gleich vor­zu­neh­men. Die­ser Vor­schlag wird damit begrün­det, dass die Mit­tel aus dem Sozi­al­las­ten­aus­gleich im Jahr 2020, trotz des neu­er­li­chen Absin­kens der Hartz IVSo­BEZ, mit gro­ßer Sicher­heit zu einer Über­de­ckung der kom­mu­na­len Aus­ga­ben für die Leis­tun­gen nach dem SGB II geführt haben.

Vor­aus­sicht­lich bis Anfang Mai berät der Bei­rat des Finanz­aus­gleichs­ge­set­zes über die Ände­run­gen. Danach wird sich der Land­tag damit befassen.

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