Wie können die Einnahmen des Landes gerecht verteilt werden?
Die Frage, wie die Steuereinnahmen des Landes zwischen den beiden Ebenen Land und Kommune, am gerechtesten verteilt werden, ist alle drei Jahre Gegenstand einer Untersuchung. Das letzte Gutachten hatte einen Reformbedarf vor Allem bei der Frage gesehen, wie die Gelder auf die Landkreise, die Städte und die Gemeinden aufgeteilt werden (horizontaler Ausgleich). Daher wurde 2019 dem neuen Gutachter aufgetragen hierfür Vorschläge zu machen. Konkret ging es um:
- Die Verteilung des Geldes zwischen Landkreisen und kreisangehörigen Orten
- Die Einwohnerveredelung
- Die Höhe des Soziallastenausgleichs
- Die Höhe des Jugendhilfelastenausgleichs
- Den Demographie Faktor
- Die Einwohnerveredelung von Verbandsgemeinden
- Die Honorierung landesplanerischer Funktionen
- Die Nivellierungshebesätze bei Ermittlung der gemeindlichen Steuerkraft.
Das Gutachten enthielt daher eine ganze Reihe interessanter Vorschläge, wie das Geld künftig zwischen den Kommunen gerechter aufgeteilt werden könnte. Denn die Einnahmen der Städte und Gemeinden in Brandenburg sind sehr unterschiedlich. Der Finanzausgleich soll diese Unterschiede wenigstens teilweise ausgleichen, was aber immer schlechter gelingt.
Die Ergebnisse des Gutachtens und dessen Vorschläge wurden intensiv im FAG Beirat des Landes in dem Vertreter der Ministerien für Finanzen und Kommunales, der Landkreise und der Städte und Gemeinden sitzen diskutiert. Die jetzt Veröffentlichte Einigung ist äußerst enttäuschend, weil eigentlich keine der gemachten Vorschläge übernommen werden sollen. Die nächste Überprüfung soll außerdem erst zwei Jahre später erfolgen, als eigentlich geplant. Alles bleibt also weitgehend wie es ist. Da aber allen klar ist, dass einige Gemeinden definitiv zu den Verlierern der geltenden Regelungen zähen, soll es für besonders finanzschwache Kommunen Extra-Hilfen geben. Diese „Schlüsselzuweisung Plus“ soll zunächst befristet gelten und wie genau sie aussieht, steht noch nicht fest. Hier geht es um die Summe aber auch um die Kriterien für die Verteilung. Außerdem sollen die investiven Schlüsselzuweisungen um 25 Mio. EUR angehoben werden, eine äußerst homöopathische Größe angesichts des Investitionsstaus bei den Kommunen.
Fazit: Eine Reform der Finanzbeziehungen zwischen Stadt und Land wird es jetzt nicht geben
Die dringend nötige Reform der Finanzbeziehung zwischen dem Land und seinen Kommunen findet nicht statt. Weder hatten die Ministerien den Mut, sich gegen die kommunalen Spitzenverbände durchzusetzen, noch konnten diese eine Lösung für das auseinanderdriftende Wohlstandsgefälle der Städte und Gemeinden zwischen Berliner Umland und der Peripherie vorlegen. Eine wirkliche Stärkung der kleinen Städte in den ländlichen Regionen des Landes zu Lasten der wachsenden und wohlhabenden Gemeinden an der Berliner Stadtgrenze bleibt daher aus.
Grüne Forderung
Ein gerechterer Finanzausgleich, der gerade die ländlichen Regionen Brandenburgs besserstellt, wäre wichtig gewesen. Aus Grüner Sicht hätte es daher eine deutliche Abflachung der Einwohnerveredelung (je größer der Ort, desto mehr Geld gibt es pro Person vom Land) geben müssen. Kreisfreie Städte und Mittelzentren hätten dafür einen Ausgleich über den zentrale-Orte-Ansatz bekommen sollen. So wird das zu verteilende Geld stärker nach Bedarf verteilt. Die Größe eines Ortes alleine begründet ja noch keinen Bedarf an finanziellen Mitteln. In die gleich Richtung wäre die Einführung eines Flächenfaktors für Landkreise und eine Anhebung und Umschichtung finanzieller Mittel vom Soziallastenausgleich in den Jugendhilfelastenausgleich gegangen. Die Anhebung der Investiven Schlüsselzuweisungen begrüßen wir, aber sie fällt zu gering aus. Anstatt zahlreiche Förderprogramme für kommunale Investitionen auf zu legen, die Aufwendig administriert werden müssen, sollte das Land den Kommunen das Geld direkt über diese Schlüsselzuweisungen geben.
Sehr geehrter Herr von Gizycki,
ich habe gerade den Artikel gelesen und stelle in Frage, wie diese Pläne mit dem Vorhaben zur Änderung des Kita-Gesetzes in Übereinstimmung gebracht werden können. Wieder einmal sollen die Belastungen durch die Gemeinden getragen werden. Die pauschale Vergütung ist nicht mehr als ein durchsichtiges Deckmäntelchen.
Mit freundlichen Grüßen
Detlef Schieberle
Bürgermeister der Gemeinde Reitwein
Sehr geehrter Herr Reitwein,
ja, da haben Sie recht. Bei der jetzt beschlossenen Änderung des Kitagesetzes wurden die Probleme der Kommunen nur unzureichend berücksichtigt. Hier sollte es schnell gehen, was für die Familien ja auch gut und richtig ist. Allerdings hatte der Städte- und Gemeindebund hier Gelegenheit sich zu äußern. Sie konnten meinem Text vielleicht entnehmen, dass ich mit den Verhandlungen zwischen den Ministerien und den Kommunen zum Finanzausgleich auch nicht so ganz zufrieden bin. Aus meiner Sicht sollte die Finanzbeziehung zwischen Land und Kommunen auf eine neue Basis gestellt und das Finanzausgleichsgesetz grundlegend reformiert werden. Kleine Orte müssen besser finanziert werden, der Ausgleich zwischen Arm und Reich muss verstärkt werden.