Nötige Reform der Finanzbeziehungen zwischen dem Land und den Kommunen wurde jetzt vertagt

Wie kön­nen die Ein­nah­men des Lan­des gerecht ver­teilt werden?

Die Frage, wie die Steu­er­ein­nah­men des Lan­des zwi­schen den bei­den Ebe­nen Land und Kom­mune, am gerech­tes­ten ver­teilt wer­den, ist alle drei Jahre Gegen­stand einer Unter­su­chung. Das letzte Gut­ach­ten hatte einen Reform­be­darf vor Allem bei der Frage gese­hen, wie die Gel­der auf die Land­kreise, die Städte und die Gemein­den auf­ge­teilt wer­den (hori­zon­ta­ler Aus­gleich). Daher wurde 2019 dem neuen Gut­ach­ter auf­ge­tra­gen hier­für Vor­schläge zu machen. Kon­kret ging es um:

  • Die Ver­tei­lung des Gel­des zwi­schen Land­krei­sen und kreis­an­ge­hö­ri­gen Orten
  • Die Ein­woh­ner­ver­ede­lung
  • Die Höhe des Soziallastenausgleichs
  • Die Höhe des Jugendhilfelastenausgleichs
  • Den Demo­gra­phie Faktor
  • Die Ein­woh­ner­ver­ede­lung von Verbandsgemeinden
  • Die Hono­rie­rung lan­des­pla­ne­ri­scher Funktionen
  • Die Nivel­lie­rungs­he­be­sätze bei Ermitt­lung der gemeind­li­chen Steuerkraft.

Das Gut­ach­ten ent­hielt daher eine ganze Reihe inter­es­san­ter Vor­schläge, wie das Geld künf­tig zwi­schen den Kom­mu­nen gerech­ter auf­ge­teilt wer­den könnte. Denn die Ein­nah­men der Städte und Gemein­den in Bran­den­burg sind sehr unter­schied­lich. Der Finanz­aus­gleich soll diese Unter­schiede wenigs­tens teil­weise aus­glei­chen, was aber immer schlech­ter gelingt.

Die Ergeb­nisse des Gut­ach­tens und des­sen Vor­schläge wur­den inten­siv im FAG Bei­rat des Lan­des in dem Ver­tre­ter der Minis­te­rien für Finan­zen und Kom­mu­na­les, der Land­kreise und der Städte und Gemein­den sit­zen dis­ku­tiert. Die jetzt Ver­öf­fent­lichte Eini­gung ist äußerst ent­täu­schend, weil eigent­lich keine der gemach­ten Vor­schläge über­nom­men wer­den sol­len. Die nächste Über­prü­fung soll außer­dem erst zwei Jahre spä­ter erfol­gen, als eigent­lich geplant. Alles bleibt also weit­ge­hend wie es ist. Da aber allen klar ist, dass einige Gemein­den defi­ni­tiv zu den Ver­lie­rern der gel­ten­den Rege­lun­gen zähen, soll es für beson­ders finanz­schwa­che Kom­mu­nen Extra-Hil­fen geben. Diese „Schlüs­sel­zu­wei­sung Plus“ soll zunächst befris­tet gel­ten und wie genau sie aus­sieht, steht noch nicht fest. Hier geht es um die Summe aber auch um die Kri­te­rien für die Ver­tei­lung. Außer­dem sol­len die inves­ti­ven Schlüs­sel­zu­wei­sun­gen um 25 Mio. EUR ange­ho­ben wer­den, eine äußerst homöo­pa­thi­sche Größe ange­sichts des Inves­ti­ti­ons­staus bei den Kommunen.

Fazit: Eine Reform der Finanz­be­zie­hun­gen zwi­schen Stadt und Land wird es jetzt nicht geben

Die drin­gend nötige Reform der Finanz­be­zie­hung zwi­schen dem Land und sei­nen Kom­mu­nen fin­det nicht statt. Weder hat­ten die Minis­te­rien den Mut, sich gegen die kom­mu­na­len Spit­zen­ver­bände durch­zu­set­zen, noch konn­ten diese eine Lösung für das aus­ein­an­der­drif­tende Wohl­stands­ge­fälle der Städte und Gemein­den zwi­schen Ber­li­ner Umland und der Peri­phe­rie vor­le­gen. Eine wirk­li­che Stär­kung der klei­nen Städte in den länd­li­chen Regio­nen des Lan­des zu Las­ten der wach­sen­den und wohl­ha­ben­den Gemein­den an der Ber­li­ner Stadt­grenze bleibt daher aus.

Grüne For­de­rung

Ein gerech­te­rer Finanz­aus­gleich, der gerade die länd­li­chen Regio­nen Bran­den­burgs bes­ser­stellt, wäre wich­tig gewe­sen. Aus Grü­ner Sicht hätte es daher eine deut­li­che Abfla­chung der Ein­woh­ner­ver­ede­lung (je grö­ßer der Ort, desto mehr Geld gibt es pro Per­son vom Land) geben müs­sen. Kreis­freie Städte und Mit­tel­zen­tren hät­ten dafür einen Aus­gleich über den zen­trale-Orte-Ansatz bekom­men sol­len. So wird das zu ver­tei­lende Geld stär­ker nach Bedarf ver­teilt. Die Größe eines Ortes alleine begrün­det ja noch kei­nen Bedarf an finan­zi­el­len Mit­teln. In die gleich Rich­tung wäre die Ein­füh­rung eines Flä­chen­fak­tors für Land­kreise und eine Anhe­bung und Umschich­tung finan­zi­el­ler Mit­tel vom Sozi­al­las­ten­aus­gleich in den Jugend­hil­felas­ten­aus­gleich gegan­gen. Die Anhe­bung der Inves­ti­ven Schlüs­sel­zu­wei­sun­gen begrü­ßen wir, aber sie fällt zu gering aus. Anstatt zahl­rei­che För­der­pro­gramme für kom­mu­nale Inves­ti­tio­nen auf zu legen, die Auf­wen­dig admi­nis­triert wer­den müs­sen, sollte das Land den Kom­mu­nen das Geld direkt über diese Schlüs­sel­zu­wei­sun­gen geben.

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2 Kommentare

  1. Sehr geehr­ter Herr von Gizycki, 

    ich habe gerade den Arti­kel gele­sen und stelle in Frage, wie diese Pläne mit dem Vor­ha­ben zur Ände­rung des Kita-Geset­zes in Über­ein­stim­mung gebracht wer­den kön­nen. Wie­der ein­mal sol­len die Belas­tun­gen durch die Gemein­den getra­gen wer­den. Die pau­schale Ver­gü­tung ist nicht mehr als ein durch­sich­ti­ges Deckmäntelchen.
    Mit freund­li­chen Grüßen
    Det­lef Schieberle
    Bür­ger­meis­ter der Gemeinde Reitwein

    1. Sehr geehr­ter Herr Reitwein,
      ja, da haben Sie recht. Bei der jetzt beschlos­se­nen Ände­rung des Kita­ge­set­zes wur­den die Pro­bleme der Kom­mu­nen nur unzu­rei­chend berück­sich­tigt. Hier sollte es schnell gehen, was für die Fami­lien ja auch gut und rich­tig ist. Aller­dings hatte der Städte- und Gemein­de­bund hier Gele­gen­heit sich zu äußern. Sie konn­ten mei­nem Text viel­leicht ent­neh­men, dass ich mit den Ver­hand­lun­gen zwi­schen den Minis­te­rien und den Kom­mu­nen zum Finanz­aus­gleich auch nicht so ganz zufrie­den bin. Aus mei­ner Sicht sollte die Finanz­be­zie­hung zwi­schen Land und Kom­mu­nen auf eine neue Basis gestellt und das Finanz­aus­gleichs­ge­setz grund­le­gend refor­miert wer­den. Kleine Orte müs­sen bes­ser finan­ziert wer­den, der Aus­gleich zwi­schen Arm und Reich muss ver­stärkt werden.