Die Flughafengesellschaft Berlin-Brandenburg nachhaltig sanieren

Der FBB-Kon­zern ist hin­sicht­lich sei­ner finan­zi­el­len Aus­stat­tung und Ent­wick­lung noch auf Jahre hin­aus wesent­li­chen Unsi­cher­hei­ten aus­ge­setzt. Zwei­fel an der Fort­füh­rung der Unter­neh­mens­tä­tig­keit sind daher noch lange nicht vom Tisch. Daher wird die FBB auf wei­tere Unter­stüt­zungs­maß­nah­men der Gesell­schaf­ter zum Erhalt der Zah­lungs­fä­hig­keit und zur Ver­mei­dung einer insol­venz­recht­li­chen Über­schul­dung ange­wie­sen sein.

Die wesent­li­che Ursa­che dafür sind die von den Gesell­schaf­tern durch Miss­ma­nage­ment ver­ur­sach­ten zu hohen Bau­kos­ten, die zu einem über­wie­gen­den Teil durch Kre­dite finan­ziert wurden.

Die Unsi­cher­hei­ten resul­tie­ren nicht nur dar­aus, dass der Flug­ha­fen in einem sehr unsi­che­ren Markt­um­feld star­tet, son­dern auch dar­aus, dass es keine Erfah­rungs­werte dar­über gibt, wel­che Kos­ten für Per­so­nal, Ener­gie, Ver­brauchs­ma­te­rial und Erhal­tungs­in­ves­ti­tio­nen wirk­lich entstehen.

Daher ist der Busi­ness­plan zwar plau­si­bel gerech­net und die 1,7 Mil­li­ar­den Zuschuss der Gesell­schaf­ter müss­ten bis 2026 aus­rei­chen, ob die Annah­men aber ein­tre­ten, ist ungewiss.

Die gemach­ten Auf­la­gen der EU (keine Erwei­te­rungs­in­ves­ti­tio­nen, keine neuen Rabatte) erschwe­ren das Errei­chen der pro­gnos­ti­zier­ten Umsatz­zah­len außer­dem. Vor­aus­set­zung für die Auf­he­bung der EU-Auf­la­gen ist der Nach­weis einer Min­dest­ver­zin­sung der Gesell­schaf­ter­zu­schüsse. Der geplante Zuschuss 2026 ist nur mög­lich, wenn die FBB den gefor­der­ten Kapi­tal­dienst nach­weis­lich leis­ten kann.

Die geplante Geschäfts­ent­wick­lung wird, selbst wenn alles gut geht, also noch bis in die 30er Jahre hin­ein nur knapp über der Insol­venz­schwelle ver­lau­fen. Jede Ver­schlech­te­rung gegen­über der Pla­nung erfor­dert unwei­ger­lich wei­tere Gesellschafterzuschüsse.

Der beim Bau des BER von den drei Gesell­schaf­tern ver­ur­sachte Scha­den in Mil­li­ar­den­höhe kann nicht durch den Betrieb des Flug­ha­fens erwirt­schaf­tet wer­den. Über­schüsse aus dem Betrieb wer­den noch auf Jahre hin­aus zur Deckung die­ser Kos­ten auf­zu­wen­den sein. Auch wei­tere Gesell­schaf­ter­zu­schüsse kön­nen nicht aus­ge­schlos­sen wer­den. Eine Pri­va­ti­sie­rung des Flug­ha­fens spart zum jet­zi­gen Zeit­punkt kei­nen ein­zi­gen Euro und kommt daher der­zeit für uns nicht in Betracht. Die Ver­min­de­rung wei­te­rer Schä­den für Umwelt und Gesund­heit der Anlie­ger ver­ur­sacht zusätz­li­che Kos­ten. Die wei­tere Finan­zie­rung der FBB GmbH durch die öffent­li­che Hand und damit die Auf­he­bung der Haus­halts­sperre für den dies­jäh­ri­gen Zuschuss ist daher notwendig.

Wir hal­ten es außer­dem für drin­gend erfor­der­lich, das Nacht­flug­ver­bot aus­zu­wei­ten, die Umset­zung des bau­li­chen Schall­schut­zes zu ver­bes­sern, ein zer­ti­fi­zier­tes Umwelt­ma­nage­ment­sys­tem ein­zu­füh­ren und eine klare Stra­te­gie zur Kli­ma­neu­tra­li­tät des BER zu ent­wi­ckeln. Im Bereich „Nach­hal­ti­ger BER“ hat die Geschäfts­füh­re­rin, Aletta von Mas­sen­bach, umfang­rei­che Maß­nah­men ange­kün­digt. Was davon nach­her auch Rea­li­tät wird, wird zu prü­fen sein.

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